@ Cali
Zitat Cali:
Zitat:
Hmm... seh ich anders....um BEIDEN nachzustellen benötige ich Internetdaten. Nun mag man sagen, für den Paedo geb ich sie raus, für den andern nicht.
Wie ich schon sagte...beide verstossen gegen Gesetze.
Darum sag ichs nochmal, an deren Art und Weise der Verfolgung darf man nicht rütteln....Internetdaten rausgeben! ganz klar!.....an der AHNDUNG der Delikte wird sich sicherlich etwas unterscheiden..der eine bekommt die Pumpgun, der andere die Zeitung. Also bitte net Recherche und Ahndung verdröseln.
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um bei dem Vergleich zu bleiben...das Internet ist ein Tummelplatz solcher Leute, dass man ab und an auch die Leichen dazu findet is jetzt keine wirkliche Alternative zu deren Onlineverfolgung. Sicher gibts auch gesetzestreue Internetuser.....allerdings, und da wiederhole ich mich, kann das Internet keine rechtsfreie Zone bleiben.
Ergo...bei begründetem oder glasklarem Verdacht (WAS ein Delikt ist wiederum sollten wir unseren Richtern überlassen zu beurteilen, da fahren die jeder Partei oft genug vor den Karren) ...Paedo wie Internetpirat....raus mit den Daten.
Genau da sehe ich einen grossen Unterschied:
Mißbrauch von Kindern ist eine Straftat nach StGB. Da muß der Staatsanwalt ermitteln.
Copyrightverletzungen habe ich so explizit im StGB nicht gefunden (bei Bedarf bitte korrigieren) und scheint mir demnach eine zivilrechtliche Sache zu sein. Da hat der Staatsanwalt nix mit zu tun, den Beweis muß der Geschädigte führen. Darum werden momentan von Anwälten Abmahnungen geschrieben, eher selten steht die Polizei bzw. Staatsanwalt vor der Tür.
Von daher sind beide Sachverhalte bei der Recherche auch anders zu behandeln. Man kann beides nicht gleichsetzen.
Wie ich in meinem ersten Post schon geschrieben habe, muß es einen wichtigen Grund geben, um bei der Recherche Grundrechte einzuschränken (stell dir mal vor, man würde stattdessen die verdächtigte Person für einen Tag in Untersuchungshaft nehmen. Das wäre halt nur ein Verstoß gegen ein anderes Grundrecht.)
Wenn ein entsprechend schwerer Verdacht einer Straftat besteht, dann finde ich es ja auch in Ordnung, wenn Zugangsdaten aufgezeichnet, Bewegungsprofile gespeichert etc. werden.
Aber mit der Vorratsdatenhaltung sollen ALLE Daten ALLER Bürger gespeichert. Als ob alle Bürger verdächtigt werden, eine Straftat begehen zu wollen.
Mit der gleichen Logik könnte man doch alle Telefongespräche aufzeichnen, Absender und Anschrift aller Briefe archivieren und jedem Bürger einen BKA-Beamten zur Seite stellen, der die Bewegung etc. protokolliert.
Wobei der letzte Vorschlag das Arbeitslosenproblem lösen würde...
Gruß Trestolt